Diese neue Rolle im Zollrecht wird mittelfristig eine wichtige Funktion im "Zollgeschäft" einnehmen. Was ist der AEO/ZWB: vereinfacht gesagt eine "Zertifzierung" des Zollbeteiligten der am internationalen Geschäft teilnimmt. Details finden Sie unter www.zoll.de.
Anträge können Unternehmen seit 01.01.2008 beim jeweils zuständigen Hauptzollamt stellen. Wir haben für unser Unternehmen den Antrag gestellt - das uns vorliegende AEO-Zertifikat wird zum 01.05.2008 wirksam. Für bestehende Kunden haben wir die notwendigen Anträge vorbereitet.
Von diesen ersten Erfahrungen profitieren wir bei der Mitarbeit bei Ihrem Antrag für diesen Status.
Helfen können wir Ihnen bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den AEO/ZWB.
Die Antragsstellung kann, wenn dies gewünscht wird und es sinnvoll ist, durch eine IT-Lösung (Lösung eines Partners) unterstützt werden. Das ist dann ein Organisationsmanagement auf lange Sicht - eine gute Lösung für dieses Thema, denn der Status AEO/ZWB wird Sie und Ihr Unternehmen nicht nur kurze Zeit begleiten.
Müssen Sie den Status erwerben? Stand heute nicht. Wir gehen aber davon aus, dass sich der Status AEO/ZWB mittelfristig durchsetzen wird. Wie bei vielen Unternehmen eine ISO-Zertifizierung.