Im Rahmen der EU-Initiative "e-customs" (alle Mitgliedstaaten müssen eine elektonische Ausfuhrabwicklung ihren Zollbeteiligten bereitstellen) realisiert die Bundesfinanzverwaltung das Projekt "ATLAS-Ausfuhr".
Seit 01.08.2006 können Sie, im Normalverfahren oder auch im Vereinfachten Verfahren, Ausfuhranmeldungen elektronisch an die zuständige Zollstelle übermitteln. Das kann, wenn Sie es richtig einsetzen, eine große Erleichterung werden - speziell dann wenn Sie heute noch keine Vereinfachungen (z.B. Zugelassener Ausführer) in Anspruch nehmen.
Details wollen wir Ihnen ersparen. Wichtig ist aber: mit der Abwicklung über uns kommen Sie den Pflichten per 01.07.2009 in vollem Umfang nach
Im Detail wurden per 01.08.2006 folgende Möglichkeiten zur Verfügung gestellt:
- die Ausfuhranmeldung im Normalverfahren (auch mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes §9 Abs. 2 AWV - das kann eine schöne Alternative zu einem vereinfachten Verfahren werden)
- die unvollständige Zollanmeldung
- die Ausfuhranmeldung im Rahmen des Zugelassenen Ausführers.
Es gibt per 01.07.2009 den Zwang an ATLAS-Ausfuhr teilzunehmen. Bitte informieren Sie sich (z.B. bei uns) über die Vorgehensweisen und die Vorteile - wir sind sicher, dass wir für Sie den richtigen Weg finden.
Unsere Erfahrungen mit ATLAS-Ausfuhr sind sehr gut. Eine deutliche Effizienzsteigerung für alle Beteiligten. Ein Punkt ist aber noch wichtig: nur die Ausfuhranmeldung kann elektronisch erledigt werden. Die restlichen Dokumente (Präferenznachweise, Ursprungszeugnisse, ...) müssen nach wie vor auf Papier bereitgestellt werden.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder ein persönliches Gespräch.
Ihre Zollagentur Winnenden