Per 01.05.2008 durch das Hauptzollamt Stuttgart.
Bis Herbst 2009 konnte man sagen, dass der AEO keine Pflichtübung für mittelständische Unternehmen ist. Auch heute ist es sicherlich keine Pflicht. Es gibt mittlerweile aber sehr gute Gründe AEO zu werden.
Die Zollverwaltung hat nun die zukünftige (uneingeschränkte) Nutzung wichtiger Bewilligungen (z.B. Zugelassener Ausführer) an einen AEO-Status (oder einen vergleichbaren Stand) geknüpft.
Per spätestens 01.01.2012 müssen Dinge neu geregelt werden und
der AEO-Status sollte vorhanden sein. Dadurch ist der AEO eine wichtige Grundlage für einfache und schnelle Zollprozesse in der Zukunft.
Welche Wege es gibt und wie Sie dort hin kommen, besprechen Sie bitte mit uns. Wir begleiten Ihren AEO-Weg schnell, effizient
und mit hoher fachlicher Kompetenz. Das konnten wir in diversen Kundenprojekten schon beweisen.
Ein Zitat eines Kunden den wir zum AEO-F begleitet haben: "Heute haben wir das AEO-Zertifikat erhalten… Super, wir freuen uns sehr darüber, ohne Ihre Mithilfe wäre uns dies sicherlich nicht gelungen. Für Ihre tatkräftige Unterstützung und die tolle, vertrauensvolle und zielgerichtete Zusammenarbeit herzlichen Dank."
Gehen Sie Ihr AEO-Projekt mit uns an. Es ist sinnvoll sich bald und intensiv um das Thema zu kümmern.
Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns Ihre Anfrage. Wir werden dann die Rahmenbedingungen besprechen und Sie werden erleben, dass AEO auch mit vertretbarem Aufwand sehr gut umgesetzt werden kann.